Unterstützung
möglich machen
Einzelfallhilfe
Zweck: Einmalige Beiträge, um Notlagen zu überbrücken.
In erster Linie für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Ausbildungsbeiträge an Jugendliche und Erwachsene zur Verbesserung beruflicher Chancen. Zweitausbildungen nur in Notlagen. Gesuche werden in der Regel nur von öffentlichen und privaten sozialen Institutionen entgegengenommen. Maximalbetrag zur Zeit CHF 2'000 pro Fall. Auszahlung: à fonds perdu.
Einreichungstermin: Ganzes Jahr. Die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen.
Beilagen:
- Vollständige Personaldaten (Download Personalblatt)
- alle zur Beurteilung des Gesuchs notwendigen Unterlagen (z.B. Ausbildungsbestätigungen, Lebenslauf, Arztzeugnis, Finanzierungsplan)
- Darstellung der finanziellen Verhältnisse
- Kontoverbindung, Einzahlungsschein
Institutionen
Zweck: Beiträge an Projekte, die ganz oder teilweise durch Spendengelder finanziert werden.
Beispiele: Neubauten, Renovationen, Anschaffungen von Betriebseinrichtungen, Maschinen, Geräten, Fahrzeugen, Einrichtung geschützter Arbeitsplätze. Beiträge an laufende Betriebskosten gewähren wir nur in Ausnahmefällen.
Einreichungstermin: Ganzes Jahr. Die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen.
Beilagen:
- Beschreibung der Institution (evtl. Statuten, Leitbild)
- aktueller Geschäftsbericht
- Projektbeschrieb mit Begründung und Finanzierungsplan
- Kontoverbindung, Einzahlungsschein
Senden Sie Ihr Gesuch an:
August Weidmann Fürsorge-Stiftung
Berghaldenstrasse 10
8800 Thalwil